Es gibt mehrere Vorschriften und Richtlinien die beachtet werden sollten. Unten aufgeführt die wichtigsten.
Umfang der Küchenabluftreinigung nach VDI 2052:
Gemäß der VDI 2052 sind bestimmte Einrichtungen der Küchenabluftanlage (z.B. Abluftleitungen, Ventilatoren, Aggregatkammern) mindestens halbjährlich zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen. Reinigungen nach VDI 2052 sollen auch dokumentiert werden. Inhalt der Reinigung nach VDI 2052:
Die VDI 2052 schreibt auch vor, dass die Leitungsabschnitte zu Kontroll- und Reinigungszwecken mit ausreichend dimensionierten Reinigungsöffnungen, in angemessenen Abständen, z.B. alle 3 m bei geraden Leitungen, ausgerüstet werden müssen.
Die VDI 2052 Richtlinien können Sie hier bestellen
Die Berufsgenossenschaftliche Regel unterstützt die VDI 2052:
„Durch die bauliche Gestaltung von Dunstabzugsanlagen muss gewährleistet sein, dass Dünste und Wrasen möglichst vollständig erfasst und abgeführt werden. Dieses wird im Allgemeinen erreicht, wenn die Dunstabzugsanlagen den Ausführungen der VDI-Richtlinie 2052 entsprechen…“"Die Dunstabzugsanlage muss regelmäßig, mindestens einmal jährlich, kontrolliert und bei Bedarf gereinigt werden."
"Die Dunstabzugsanlage muss leicht und sicher gereinigt werden können. Ventilatoren müssen so ausgeführt sein, dass sie zum Reinigen leicht zugänglich sind."
Auch in der Arbeitsstättenverordnung §53 steht:
„…lüftungstechnische Anlagen mit Luftreinigung müssen regelmäßig gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Die Prüfungen müssen bei Sicherheitseinrichtungen, ausgenommen bei Feuerlöschern, mindestens jährlich und bei Feuerlöschern und lüftungstechnischen Anlagen mindestens alle zwei Jahre durchgeführt werden“
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