Haussperlinge stellen ein ernstzunehmendes Hygieneproblem innerhalb von Verkaufs-, Produktions- und Lagerstätten der Lebensmittelindustrie dar. Durch strenge Auflagen der Gesundheitsbehörden sind die betroffenen Betriebe gezwungen, Verbringungsmaßnahmen durchzuführen.
Beim Auftreten von so genannten in door Populationen von Hausspatzen oder kurzfristig eingeflogener Singvögel kann in geschlossenen Räumen auf die Methodik des Netzfangs zurückgegriffen werden. Der Netzfang von Hausspatzen kann nur als letzte Option nach schriftlich erteilter Erlaubnis der zuständigen Behörde erfolgen. Die gefangenen Vögel werden nach dem Fang in ihrem Art typischen Biotop wieder freigelassen.
Der Fang von Tauben kann nur in umfriedeten Bereichen durchgeführt werden, die nicht einsichtig sind z.B. in Bereichen von Großbäckereien, Getreidelagern und Mühlen. Hierzu muss die schriftlich erteilte Erlaubnis der zuständigen Behörde vorliegen. Diesbezüglich sind umfangreiche Planungsmaßnahmen vorab und vor Ort erforderlich.
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